Versteigerung
Wenn der Pfandkredit nicht verlängert wurde und alle Fristen verstrichen sind, wird der hinterlegte Pfandgegenstand von einem öffenlich bestellten Auktionator versteigert.
Dem Pfandleihhaus steht nur das Darlehn, Zinsen, Gebühren und die Versteigerunskosten zu. Der Restbetrag steht dem früheren Eigentümer zu. Dieser hat 2 Jahre Zeit mit seinem Pfandschein den ihm zustehenden Auktionsüberschuss abzuholen.
Versteigerung ist eine interessante Einkaufsquelle, da dort zu attraktiven Preisen versteigert wird.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte hier.



